Google bewertet Webseiten nach Algorithmen, mit denen die Internetseiten auf Qualität und Relevanz bewertet werden. Im Rahmen der Bewertung wird geprüft, ob das Dokument gegen die Richtlinien von Google Webmaster verstößt. Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinien vor, wie zum Beispiel beim Keyword-Stuffing, kann die Webseite eine Penalty erhalten. Penalty bedeutet übersetzt soviel wie „Bestrafung“. Hierunter versteht man die Abstufung von Webdokumenten in den Rankings der Suchmaschinen. Penalty kann sogar den Ausschluss einer Webseite vom Google Index bedeuten. Ob eine Domain von einer Penalty herabgestuft wird, kann dadurch geprüft werden, indem die Domain im Google-Suchschlitz eingegeben wird. Erscheinen hier keine Ergebnisse oder kommen diese lediglich auf den hinteren Rankingpositionen vor, kann ein Penalty vorliegen.

Webseiten können durch verschiedene Penalties „bestraft“ werden. Bei einer „Minus-30-Penalty“ erfolgt die Abstufung der Domain auf einen Platz im Google Index ab 31. Die Ergebnisse erscheinen ab Seite drei der Suchergebnisse. Bei einer „Minus-950-Penalty“ erscheint die Domain nicht mehr unter den 100 ersten Suchergebnissen. Sie ist jedoch nicht vollständig aus dem Ranking verschwunden. Bei einer „Index Exclusion“ ist die betreffende Seite im Google Index überhaupt nicht mehr zu finden.

Die Schwierigkeit liegt in der Unterscheidung, ob ein Webseite lediglich wegen ihrer schwachen Traffics nicht mehr rankt, oder ob gegen die Google-Richtlinien verstoßen wurde. Sollte eine Domain von Google einmal abgestraft worden sein, können Webmaster unter Reconsideration Request einen Wiederaufnahmeantrag stellen. Die Suchmaschine wird damit informiert, dass eventuelle Verstöße gegen die Google-Richtlinien behoben wurden. Gleichzeitig kann darum gebeten werden, erneut in den Google Index aufgenommen zu werden.