Outbound-Marketing und -Sales unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Wer hier unvorbereitet agiert, riskiert Bußgelder, Imageschäden und rechtliche Auseinandersetzungen. Besonders im europäischen Raum gelten hohe Standards.

Telefonische Kaltakquise
Im B2C ist Cold Calling ohne ausdrückliche Einwilligung in Deutschland und vielen EU-Staaten unzulässig (§7 UWG). Im B2B ist eine telefonische Ansprache möglich, wenn ein „mutmaßliches Interesse“ des Angerufenen besteht. Das Angebot muss also plausibel zu dessen Geschäft passen. Dennoch ist die Grenze fließend – Vorsicht ist geboten.

E-Mail-Outreach
Grundsätzlich dürfen E-Mails nur mit Einwilligung verschickt werden. Eine Ausnahme bilden Bestandskunden, sofern ähnliche Produkte oder Services angeboten werden und ein klarer Opt-out besteht. Für Kaltkontakte im B2B wird in manchen Ländern eine erweiterte Interessenabwägung zugelassen, die DSGVO fordert jedoch immer eine valide Rechtsgrundlage und transparente Verarbeitung.

DSGVO-Grundsätze
Unternehmen müssen Datensparsamkeit, Transparenz und Nachweisbarkeit beachten. Betroffene haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Widerspruch und Löschung. Die Herkunft der Daten sowie Zweck und Dauer der Speicherung sind zu dokumentieren. Ein sauberes Opt-out-Management ist Pflicht.

Internationale Unterschiede
In den USA regeln der TCPA (Telephone Consumer Protection Act) und der CAN-SPAM Act Outbound. Dort sind Cold Calls und E-Mails erlaubt, solange Opt-outs respektiert werden und bestimmte Formalien eingehalten sind. In Großbritannien gilt die UK-GDPR sowie die PECR (Privacy and Electronic Communications Regulations), die in vielen Punkten der EU-Gesetzgebung ähneln.

Fazit: Compliance ist keine Nebensache, sondern integraler Bestandteil jeder Outbound-Strategie. Unternehmen sollten Prozesse standardisieren, Zustimmungen dokumentieren und Teams regelmäßig schulen. Juristische Beratung zu nationalen Besonderheiten ist dringend empfehlenswert.